Aussetzungszinsen

Aussetzungszinsen
1. Tatbestand: Hat ein  Einspruch oder eine Klage gegen einen  Steuerbescheid, eine  Steueranmeldung oder einen  Verwaltungsakt, mit dem eine  Steuervergütung aufgehoben oder geändert wird, endgültig keinen Erfolg gehabt, ist der geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen eine Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts gewährt worden war, zu verzinsen (§ 237 AO). Unerheblich ist der Grund für die Erfolglosigkeit.
- 2. Zinslauf: Der Zinslauf beginnt grundsätzlich am Tag des Eingangs des Einspruchs bzw. der Klage. Er endet mit Ablauf der gewährten Aussetzung der Vollziehung, regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung, der Zustellung des Urteils bzw. nach Eingang der Erklärung der Rücknahme des Einspruchs/der Klage.
- 3. Berechnungsgrundsätze: Die Zinsen betragen 0,5 Prozent für jeden vollen Monat des Zinslaufes; angefangene Monate bleiben außer Ansatz. Der zu verzinsende Betrag wird auf volle 50 Euro nach unten abgerundet (§ 238 AO). Eine Bagatellgrenze von zehn Euro ist zu beachten (§ 239 II AO).
- Gegensatz:  Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Herstellungskosten — Mit dem Begriff Herstellungskosten bezeichnet man in der Rechnungslegung einen ursprünglichen Bewertungsmaßstab für hergestellte Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter. Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von… …   Deutsch Wikipedia

  • Prozesszinsen — I. Bürgerliches Gesetzbuch:Zinsen für eine Geldforderung, die von der ⇡ Rechtshängigkeit an (nach Klageerhebung) auch dann zu entrichten sind, wenn die Forderung an sich nicht verzinslich ist und der Schuldner sich nicht im Verzug befindet (§ 291 …   Lexikon der Economics

  • Vollverzinsung — 1. Allgemeines: Die Verzinsung von Steuernachforderungen und erstattungen (§ 233a AO) soll im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen einen Ausgleich dafür schaffen, dass Steuern – obwohl sie… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”